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Heidenroder Bürger können Anteile am Windpark erwerben

Die Bürgerbeteiligung am Windpark Heidenrod soll über eine Genossenschaft ermöglicht werden. Dafür hat sich der Gemeindevorstand ausgesprochen. Die Gemeindevertretung soll einen entsprechenden Grundsatzbeschluss über die Rechtsform in ihrer Sitzung am 26. Juni fassen.
Eine Bürgerbeteiligung am Windpark ist schon seit Langem versprochen. Insgesamt sollen die Bürger bis zu zehn Prozent der Anteile am Stammkapital der Windpark Heidenrod GmbH erwerben können. Dafür geben die Gesellschafter der WPH – die Gemeinde und die Süwag – Anteile an die Genossenschaft ab. Derzeit hält die Gemeinde 49, die Süwag 51 Prozent an der WPH. Wenn die Genossenschaft gegründet ist, sollen beide Partner den gleichen Anteil haben.
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