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Gericht weist Eilantrag zurück

Der Eilantrag der Gemeinde Rettert gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark in Heidenrod ist unzulässig. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies den Antrag am Donnerstag in erster Instanz zurück.
Eine mögliche Verletzung von Rechten der Gemeinde Rettert durch Bau und Betrieb des Windparks sei nicht zu erkennen, heißt es in der Begründung. Weder bestehe eine interkommunale Abstimmungspflicht noch führe der Bau der 199 Meter hohen Anlagen zu „gewichtigen unmittelbaren Auswirkungen“ auf die Gemeinde. Gewisse ästhetische Einbußen habe die Gemeinde hinzunehmen, urteilte die Kammer.
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